AGB`S

ABG`s


1.1 

Vertragsgegenstand

Dieser Vertrag ist Gegenstand einer verpflichtenden Vereinbarung gegenüber dem Käufer (folgend als Mitglied oder Kunde betitelt) und der Firma Riva Fitness und Aerobic Center ( folgend als Riva Fit oder die Firma betitelt) und regelt alle Modalitäten zur Nutzung der Räumlichkeiten der Firma.

Durch die Unterzeichnung dieser Mitgliedschaftsvereinbarung in Physischer oder Digitaler Form, genauso wie mit dem Bestätigen der AGB`s bei einem Online Kauf Akzeptiert der Kunde die AGB`s der Firma Riva Fit Walenstadt im vollen Umfang. Die AGB`s werden auch bei einem mündlichen Kaufabschluss rechtsgültig und vom Kunden akzeptiert.


1.2

Mitgliedschaft


Mit dem Akzeptieren der AGB`s wie in Punkt 1.1 angegeben, gehen die Parteien eine Rechtliche Verpflichtung ein. Der Kunde kauft bei der Firma eine Berechtigung, seine Dienstleistungen und Räumlichkeiten in Form der abgeschlossenen Mitgliedschaft zu nutzen. Diese Mitgliedschaft und das akzeptieren der AGB`s treten schon mit dem Kauf in kraft. Mit der Unterschrieft bestätigst du das du diese auch gelesen und verstanden hast. Diese Nutzung richtet sich nach dem Abgeschlossenen Abonnement und hat nur für das gekaufte Produkt Gültigkeit. Die verschiedenen Mitgliedschaften sind auf der Website der Firma ( www.rivafit.ch) einzusehen. Das Mitglied erhält mit dem Kauf eines Produktes keine Berechtigung am Unternehmen. Das Angebot an Gruppenkursen kann jederzeit variieren.

Mitgliedschaftsdauer

Die Mitgliedschaftsdauer wird vom Kunden bestimmt und behält seine Gültigkeit. Mitgliedschaften, egal ob Sie in monatlichen Raten oder in direkter Form ( Kreditkarte, Bar, EC Karte etc ) abgeschlossen werden, können von der Seite des Kunden nicht frühzeitig beendet werden. Das nicht benützen der Mitgliedschaft berechtigt nicht zu einer Rückerstattung oder Unterbrechung der monatlichen Zahlungen. Die Mitgliedschaft kann bei einer Krankheit oder Verletzung, durch ein Ärztliches Zeugnis für den lauf seiner Gültigkeit unterbrochen werden. Für Ferien und Auslandaufenthalte kann die Mitgliedschaft nur mit der Zusatzoption Riva Fit Stop Card unterbrochen werden, dies maximal für 12 Monate. Die Laufzeit darf mit der Stop Card aber maximal um die eigentliche Laufzeit der Mitgliedschaft verlängert werden. Verlängerungen sind erst ab 7 Tage zulässig. Die Mitgliedschaft wird nach Ablauf nicht automatisch verlängert und muss nicht gekündigt werden.


Mitgliedschaft Zugang

Das Mitglied erhält von der Firma eine Zugangskarte, oder einen Zugang für die App der Firma Virtuagym. Die Zugangskarte ist im Abopreis inbegriffen, sollte diese jedoch verloren gehen und ein Ersatz wird benötigt, wird eine Gebühr von 10 CHF berechnet.


Mitgliedschaft Inhalt


Mit dem Abschluss einer Mitgliedschaft ist der Kunde berechtigt, die Angebote der Firma zu nutzen. Diese Angebote werden in verschiedene Mitgliedschaften unterteilt und berechtigt zur Benutzung der Geräte oder des Group Fit Programms. Je nach Mitgliedschaft, kann das Angebot variieren.


Probetraining

Jedes Mitglied hat Anrecht auf ein Probetraining und einen Trainingsplan. Außerordentliche Trainingspläne können von der Firma je nach Aufwand berechnet werden.


Aufnahmegebühr 

Das Studio erhebt keine Aufnahmegebühren.


Nutzung der Räumlichkeiten


Der Kunde verpflichtet sich, die im folgende aufgelistete Hausordnung der Firma einzuhalten. Sollte dies nach mehrfacher Ermahnung nicht geschehen, behält sich die Firma vor, die Mitgliedschaft ohne Rückzahlung des geleisteten Betrages zu beenden und ein Hausverbot auszusprechen.


Hausordnung:


Die Trainingsfläche darf nur mit sauberen, separaten Sportschuhen betreten werden.

Aus hygienischen Gründen darf nicht mit freiem Oberkörper oder barfuß trainiert werden.

Aus hygienischen Gründen bitte Handtücher auf die Liegen bzw. Sitzflächen legen.

Die Duschen sind nur mit Badeschuhen zu betreten.

Verzehr auf Kredit ist nicht möglich.

Das Rauchen ist nur im gekennzeichneten Bereich gestattet.

Bei Nichtbeachtung der Hausordnung kann gegen das Mitglied Hausverbot verhängt werden.

Zahlung


Die Mitgliedschaften können per Lastschriftverfahren, EC und Kreditkarten, Twint, Bar und per Rechnung bezahlt werden. Die Firma erhebt keine Gebühren auf eine einmalige Rechnungsstellung. Bei Mahnungen oder Zahlungsvollzug wird eine Bearbeitungsgebühr von 15 Schweizer Franken verrechnet. Wird eine Monatliche Zahlung trotz Mahnungen nicht beglichen, wird der gesamt geschuldete Betrag auf einmal eingezogen oder eingefordert. Wird die Mitgliedschaft über unsere Website www.rivafit.ch gekauft, können die Kunden unter der Rubrik Shop ihre Mitgliedschaft auswählen und in den Warenkorb legen. Im Warenkorb werden die Mitgliedschaften ein weiteres mal angezeigt und die Preise inklusive MwSt. erscheinen. Nach der Eingabe der Persönlichen Daten kann der Kauf abgeschlossen werden und ist somit verbindlich.


Rückgaberecht


Für die gekauften Mitgliedschaften machen wir kein Rückgaberecht geltend.


Betreute und unbetreute Zeiten

In der Firma gibt es betreute Zeiten ( Mo  Fr 08:00  20:00 und Samstag 09:00  12:00 ) und nicht betreute Zeiten ( Mo  FR 06:00  08:00 sowie 20:00  23:00, Samstags 06:00  09:00 sowie 12:00  20:00 und Sonntags 06:00  20:00 ). Während den betreuten Zeiten ist ein Mitarbeiter der Firma anwesend. Während den nicht betreuten Zeiten ist das Studio durchgehend Videoüberwacht. Ausdrücklich erwähnen wir, das Mitglieder keine Personen welche nicht über eine Mitgliedschaft verfügen auf die Trainingsfläche mitnehmen dürfen, ohne Absprache mit der Firma. Auch in diesen Zeiten ist die Hausordnung einzuhalten. In den Monaten Juli und August gelten die Sommeröffnungszeiten. Diese Zeiten und die Laufzeit dieser Öffnungszeiten können variieren. Das Studio behält allerdings die normalen Öffnungszeiten, ist aber weniger betreut. 


Sicherheit


Das Riva Fit ist 24 H Videoüberwacht. Die Firma übernimmt keine Haftung für Schäden, Verletzungen, Diebstahl, Gesundheitlichen Vorfällen, Stürzte etc. welche innerhalb, sowie außerhalb des Gebäudes und des Grundstückes passieren. Auf der rechten Seite des Empfangs, befindet sich ein Defibrillator an der Wand, dieser kann jederzeit benutzt werden. Ebenfalls befindet sich dort ein Medizinischer Notfallkoffer für einfache Beschwerden. Ein Meldeschema und die verschiedenen Notfallnummern sind bei der Eingangstüre an der Wand zu finden.  Das Riva Fit stellt den Kunden abschließbare Kasten zur Verfügung um ihre Wertsachen sicher zu verstauen. Das Training erfolgt stehts auf eigene Gefahr. 



Höhere Gewalt

Das Riva Fit kann nicht für äußere Einflüsse haftbar gemacht werden. Seien es Pandemien, Finanzkreisen, Todesfälle oder Schließungen durch Behörden. Die Firma ist nicht verpflichtet in diesen fällen und ähnlichen Rückerstattungen oder Zugeständnisse wie zum Beispiel in Form einer Mitgliedschaftsverlängerung oder Prozent Rabatte zu tätigen. Bei einer endgültigen Schliessung des Centers, hergeführt durch die genannten Fälle oder ähnliches, ist das Center ebenfalls nicht dazu verpflichtet Rückerstattungen zu tätigen.


Wir verpflichten uns, die geltenden Datenschutzbestimmungen des revidierten Datenschutzgesetzes (rev-DSG) sowie

der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) einzuhalten.

Die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind u.a. in Art. 6 revDSG festgelegt und beinhalten im

Wesentlichen folgende Verpflichtungen, welche uns bekannt sind:

– Personendaten dürfen nur rechtmässig bearbeitet werden.

– Ihre Bearbeitung hat nach Treu und Glauben zu erfolgen und muss verhältnismässig sein.

– Personendaten dürfen nur zu einem bestimmten und für die betroffene Person erkennbaren Zweck beschafft

werden; sie dürfen nur so bearbeitet werden, dass es mit diesem Zweck vereinbar ist.

– Personendaten werden vernichtet oder anonymisiert, sobald sie zum Zweck der Bearbeitung nicht mehr erforderlich sind.

– Wer Personendaten bearbeitet, muss sich über deren Richtigkeit vergewissern. Sie oder er muss alle angemessenen Massnahmen treffen, damit die Daten berichtigt, gelöscht oder vernichtet werden, die im Hinblick auf den

Zweck ihrer Beschaffung oder Bearbeitung unrichtig oder unvollständig sind. Die Angemessenheit der Massnahmen hängt namentlich ab von der Art und dem Umfang der Bearbeitung sowie vom Risiko, das die Bearbeitung

für die Persönlichkeit oder Grundrechte der betroffenen Personen mit sich bringt.

Wir bestätigen insbesondere was folgt:


1. Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten: Falls wir 250+ Mitarbeiter (Köpfe) haben oder sensitive Daten in grossem Umfang bearbeiten oder Hochrisiko-Profiling betreiben, führen wir ein Verzeichnis unserer Aktivitäten.


2. Datenschutzerklärung: 


Jede planmässige, gesetzlich nicht erforderliche Beschaffung von Personendaten ist in der

Datenschutzerklärung (DSE) vermerkt. Wir weisen die Personen auf die DSE hin (AGB, Formulare, Apps etc.). Die

DSE ist auf unserer Website kommuniziert, sofern wir über eine solche verfügen.


3. Auftragsbearbeiter: 

Falls wir einem IT-Provider oder sonst jemandem die Bearbeitung unserer Daten anvertrauen,

schliessen wir einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag (ADV) ab.


4. Meldung von Verletzungen der Datensicherheit: Ist die Vertraulichkeit, die Integrität oder Verfügbarkeit von Personendaten verletzt UND das Risiko negativer Folgen für einzelne Personen hoch, machen wir eine Meldung an

den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB).


5. Wahrung der Rechte der Betroffenen: Wir identifizieren die Person vorgängig richtig. Wir geben einer Person

Auskunft über ihre eigenen Personendaten und auf Wunsch bestimmte weitere Infos. Jede Person kann Datenkorrektur verlangen. Jede Person kann die Löschung ihrer Daten verlangen. In bestimmten Fällen müssen wir Personendaten herausgeben.


6. Datenschutz als Standard: 

Wo wir in Apps, auf Websites etc. Einstellungen zum Datenschutz haben, sind diese  auf das Minimum voreingestellt, um sicherzustellen, dass die Bearbeitung der Personendaten auf das für den Verwendungszweck nötige Mindestmass beschränkt ist. Mit dem Abschluss einer Mitgliedschaft wird auch die Aufnahme in unseren Newsletter bestätigt, welcher nach dem ersten Empfang aber jederzeit abbestellt werden kann.


7. Vertraulichkeit: 

Uns anvertraute, beruflich nötige Personendaten halten wir geheim oder wir stellen vorab klar,

dass wir die Daten nicht geheim halten werden.


Gerichtsstand Mels, 26.05.2023